Antrag auf Förderung
Kindertagespflege im Haushalt der Tagesmutter
Welche Kosten kommen auf die Eltern zu?
Die Eltern/Elternteile haben sich gemäß § 90 SGB VIII an den Kosten der Kindertagespflege zu beteiligen.
Der Kostenbeitrag wird unabhängig vom Einkommen festgesetzt. Der monatliche Kostenbeitrag wird durch Multiplikation
der bewilligten monatlichen Betreuungszeit mit dem Kostenbeitragssatz (analog zur gewährten laufenden Geldleistung) ermittelt. Der Kostenbeitragssatz beträgt aktuell pro Stunde und Kind zwischen 0,50 EUR und 2,90 EUR, je nachdem wie viele Kinder im Haushalt leben und in welchem Landkreis bzw. inn welcher Stadt die Familie wohnt.
Der Kostenbeitragssatz ist in einer Satzung geregelt und wird ggf. jährlich angepasst.
Bezieher von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII werden von den
Kostenbeitragszahlungen befreit. Die entsprechenden Bescheide sind vorzulegen. Das entspricht etwa bezugsberechtigung für Wohngeld.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Der Antrag auf Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege ist rechtzeitig vor der Eingewöhnung zu stellen:
beim Jugendamt Calw: Vogteistraße 42-46,75365 Calw
Fragen zur Kindertagespflege: Fragen zur finanziellen Förderung:
Fachdienst Kindertagespflege Wirtschaftliche Jugendhilfe
Frau Haag / Frau Murphy: Tel. 07051/160-146 Frau Kuhn / Frau Vette: Tel. 07051/160-220
beim Landratsamt Enzkreis: Wirtschaftliche Jugendhilfe
Antrag auf Förderung von Tagespflege Eingangsvermerk
(§ 23 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - SGB VIII)
https://www.enzkreis.de/loadDocument.phtml?ObjSvrID=2032&ObjID=838&ObjLa=1
Zuständig für den Zuschuss zur Tagespflege
Buchstabe:
A - B, D, F - G, Michelle Widmann, 07231 308-9454
E, S - U, Fransiska Ehrhard, 07231 308-9513
D, N, P - R, Anna-Matthea Rozek, 07231 308-9572
K, R, Jessica Jacobsen, 07231 308-9435
H - J, L, V - Z, Clarissa Phillipp, 07231 308-9181
beim Landratsamt in Böblingen
oder
bei der Stadt Pforzheim
Jugend- und SozialamtWirtschaftliche JugendhilfeSachgebiet: Unterhaltsvorschuss /Übernahme von Einrichtungsbeiträgen /Freizeiten /TagespflegeÖstliche Karl-Friedrich-Straße 2, 75175 Pforzheim07231 39 1825
Öffnungszeiten, Außer Donnerstag nur nach vorheriger Vereinbarung
Mo, Mi, Fr8:00 – 12:00 Uhr
Do 14:00 – 18:00 Uhr
zu stellen, je nachdem wo die Familie wohnt.
Der Antrag ist von allen Sorgeberechtigten zu unterzeichnen.
Die Bewilligung von Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege ist erst ab dem Monat möglich, in dem die
Antragsstellung erfolgt. Spätestens einen Monat vor Bewilligungsende ist ggf. ein Folgeantrag zu stellen. Das
Kostenrisiko tragen die Eltern bis eine Kostenzusage (Jugendhilfebescheid) vorliegt.
Mit weiteren Fragen können sie sich über das Kontaktformular auch gerne an mich wenden.
Was ist Kindertagespflege?
Welche Voraussetzungen muss die Tagesmutter erfüllen?
Impressum: Jutta Wagner Hauptstr.32 75242 Neuhausen