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Antrag auf Förderung
Kindertagespflege im Haushalt der Tagesmutter
Welche Kosten kommen auf die Eltern zu?
Die Eltern/Elternteile haben sich gemäß § 90 SGB VIII an den Kosten der Kindertagespflege zu beteiligen. Der
Kostenbeitrag wird unabhängig vom Einkommen festgesetzt. Der monatliche Kostenbeitrag wird durch Multiplikation
der bewilligten monatlichen Betreuungszeit mit dem Kostenbeitragssatz (analog zur gewährten laufenden Geldleistung) ermittelt. Der Kostenbeitragssatz beträgt aktuell pro Stunde und Kind zwischen 0,50 EUR und 2,80 EUR, je nachdem wie viele Kinder im Haushalt leben und in welchem Landkreis die Familie wohnt.
Der Kostenbeitragssatz ist in einer Satzung geregelt und wird ggf. jährlich angepasst.
Bezieher von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII werden von den
Kostenbeitragszahlungen befreit. Die entsprechenden Bescheide sind vorzulegen.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Der Antrag auf Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege ist zu stellen:
beim Jugendamt Calw: Vogteistraße 42-46,75365 Calw
Fragen zur Kindertagespflege: Fragen zur finanziellen Förderung:
Fachdienst Kindertagespflege Wirtschaftliche Jugendhilfe
Frau Haag / Frau Murphy: Tel. 07051/160-146 Frau Kuhn / Frau Vette: Tel. 07051/160-220
beim Landratsamt Enzkreis: Wirtschaftliche Jugendhilfe
Antrag auf Förderung von Tagespflege Eingangsvermerk
(§ 23 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - SGB VIII)
https://www.enzkreis.de/loadDocument.phtml?ObjSvrID=2032&ObjID=838&ObjLa=1
Zuständig für den Zuschuss zur Tagespflege
Buchstabe:
A - B, D, F - G, Michelle Widmann, 07231 308-9454
E, S - U, Fransiska Ehrhard, 07231 308-9513
D, N, P - R, Anna-Matthea Rozek, 07231 308-9572
K, R, Jessica Jacobsen, 07231 308-9435
H - J, L, V - Z, Clarissa Phillipp, 07231 308-9181
beim Landratsamt in Böblingen
oder
bei der Stadt Pforzheim
Jugend- und SozialamtWirtschaftliche JugendhilfeSachgebiet: Unterhaltsvorschuss /Übernahme von Einrichtungsbeiträgen /Freizeiten /TagespflegeÖstliche Karl-Friedrich-Straße 2, 75175 Pforzheim07231 39 1825
Öffnungszeiten, Außer Donnerstag nur nach vorheriger Vereinbarung
Mo, Mi, Fr8:00 – 12:00 Uhr
Do 14:00 – 18:00 Uhr
zu stellen, je nachdem wo die Familie wohnt.
Der Antrag ist von allen Sorgeberechtigten zu unterzeichnen.
Die Bewilligung von Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege ist erst ab dem Monat möglich, in dem die
Antragsstellung erfolgt. Spätestens einen Monat vor Bewilligungsende ist ggf. ein Folgeantrag zu stellen. Das
Kostenrisiko tragen die Eltern bis eine Kostenzusage (Jugendhilfebescheid) vorliegt.
Wohin kann ich mich mit weiteren Fragen wenden?
Was ist Kindertagespflege?
Kindertagespflege ist eine familiennahe, flexible und sehr individuelle Form der Kinderbetreuung. Betreut werden
Kinder von 0 Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Qualifizierte Tagesmütter bieten dieses pädagogische
Angebot der Kinderbetreuung in verschiedenen Formen ergänzend oder alternativ zu institutionellen Betreuungsformen an. Sie können in ihrem eigenen Haushalt, im Haushalt der Personensorgeberechtigten (Kinderfrauen), in
Großtagespflegestellen oder in anderen geeigneten Räumen Tageskinder betreuen. Der gesetzliche Förderauftrag
der Kindertagespflege setzt eine kontinuierliche, organisierte Erziehung, Bildung und Betreuung voraus, mit einem
Betreuungsumfang von min. 5 Stunden pro Woche. Die sporadische Betreuung im Rahmen von Nachbarschaftshilfe
oder Babysitting erfüllt die Grundlagen der Kindertagespflege nicht. Eine Tagesmutter, die im eigenen Haushalt
betreut ist selbstständig tätig.
Welche Voraussetzungen muss die Tagesmutter erfüllen?
Allgemeine Voraussetzung für die Bewilligung von Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege durch das Jugendamt
ist die Eignung der Tagesmutter nach § 23 Abs. 3 SGB VIII. Die Tagesmutter muss über eine gültige Erlaubnis
zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII verfügen.
Impressum: Jutta Trautz Hauptstr.32 75242 Neuhausen (0 72 34) 94 74 54